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Netzagentur fordert von Telekom Änderungen am Standardvertrag zum Schaltverteiler

Erstellt am Dienstag, 30. November 2010 12:38
Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, in wichtigen Punkten Änderungen an ihrem Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, am Schaltverteiler vorzunehmen.
Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August vorgelegt. Nach umfassender Prüfung wird der Telekom vorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen. Zudem müssen mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden. Die Telekom hat bis Ende Januar 2011 Zeit, den Vertragstext an die Vorgaben der Entscheidung anzupassen.