Ihr Systemhaus in Ingolstadt

AGB

Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

(Stand 17.01.2013)

MCS-Computer e.K.

Hennenbuehlstrasse 10

85051 Ingolstadt

Telefon: +49 841 9712750

Fax: +49 841 9712751

Web: www.mcs-computer.net

Email: info@mcs-computer.net

I.

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Geschaeftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir die Leistung oder Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausfuehren, liegt darin kein Einverstaendnis mit der Geltung jener Geschaeftsbedingungen.

2. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht mit eingeschlossen.

Produktaenderungen bei AEnderung oder Weiterentwicklung durch den Hersteller bleiben vorbehalten, sofern die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erreicht werden.

3. Massgeblich ist allein der zu Grunde liegende Vertrag. Muendliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Muendliche Nebenabreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdruecklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergaenzungen und AEnderungen der getroffenen Vereinbarung einschliesslich dieser Geschaeftsbedingungen beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genuegt die UEbermittlung per Telefax. Im UEbrigen ist die Telekommunikationsuebermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.

II. Verkaufsbedingungen

1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine fuer Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annaehernd und sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdruecklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart sind. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der UEbergabe an den Spediteur, Frachtfuehrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestaetigung durch uns.

Die Lieferung kann von der vorherigen Begleichung faelliger Forderungen aus dem selben rechtlichen Verhaeltnis, auf dem die Lieferverpflichtung beruht, abhaengig gemacht werden.

Wir haften nicht fuer Unmoeglichkeit der Lieferung oder Lieferverzoegerungen, soweit diese durch hoehere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, auch die nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, verursacht sind. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmoeglich machen und die Behinderung nicht nur von voruebergehender Dauer ist, sind wir zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen voruebergehender Dauer verlaengern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung. Soweit dem Kunden infolge der Verzoegerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzuegliche schriftliche Erklaerung uns gegenueber vom Vertrag zuruecktreten.

Unsere Schadensersatzhaftung bei Lieferverzug ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsaetzlichen oder grob fahrlaessigen Vertragsverletzung beruht.

2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn

- die Teillieferung fuer den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist,

- die Teillieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusaetzliche Kosten entstehen.

Berechtigte Teillieferungen koennen gesondert in Rechnung gestellt werden.

3. Erfuellungsort fuer alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaeltnis ist unser Firmensitz in Ingolstadt, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Bei Lieferungen geht die Gefahr spaetestens mit der UEbergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtfuehrer oder sonst zur Ausfuehrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden ueber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder von unserer Seite noch andere Leistungen (zum Beispiel Versand) uebernommen wurden. Auf Wunsch des Kunden kann gegen entsprechende Kostenerstattung eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

Verzoegert sich der Versand oder die UEbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden ueber, an dem wir versandbereit sind und dies dem Kaeufer angezeigt haben.

4. Die Gewaehrleistungsfrist fuer neue Ware betraegt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjaehrungsbeginn. Fuer gebrauchte Ware wird keine Haftung uebernommen, es sei denn dies wurde schriftlich vertraglich vereinbart.

Die gelieferten Gegenstaende sind unverzueglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfaeltig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Maengelruege hinsichtlich offensichtlicher Maengel oder anderer Maengel, die bei einer unverzueglichen, sorgfaeltigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel fuer den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne naehere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist.

Wir uebernehmen keine Haftung fuer Maengel, die auf unsachgemaessen Gebrauch oder nicht autorisierte Veraenderungen oder Umbauten der gelieferten Ware durch den Kunden zurueckzufuehren sind.

Ansprueche wegen Maengeln bestehen auch nicht bei uebermaessiger oder unsachgemaesser Nutzung, natuerlichem Verschleiss, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, oder bei Schaeden, die aufgrund besonderer aeusserer Einfluesse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachtraeglicher Veraenderung durch den Kunden oder Dritte, ausser diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

5. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

Bis zur vollstaendigen Bezahlung verwahrt der Kunde die Ware unentgeltlich fuer uns.

Der Kunde ist zur Veraeusserung im Rahmen eines ordnungsgemaessen Geschaeftsverkehrs berechtigt. Verpfaendungen und Sicherungsuebereignungen sind unzulaessig.

Im Falle der Weiterveraeusserung tritt der Kunde bereits jetzt alle ihm hieraus entstehenden Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Wir ermaechtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen fuer unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermaechtigung darf nur im Verwertungsfall widerrufen werden.

Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzueglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns hierueber zu informieren.

Wir werden die Ware, sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Hoehe der gesicherten Forderung nachhaltig um mehr als 20 % uebersteigt.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurueckzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprueche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zuruecknahme sowie der Pfaendung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Ruecktritt vom Vertrag.

Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Hard- und Software wird einschliesslich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie fuer den bestimmungsgemaessen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung koennen dem Kunden nach unserer Wahl elektronisch zur Verfuegung gestellt werden, es sei denn, dass dies fuer den Kunden unzumutbar ist.

Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Unterstuetzungsleistungen auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand verguetet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

III. Leistungsbedingungen

1. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Sofern vertraglich nicht anders geregelt, ist von unserer Leistung nicht umfasst:

- Lieferung und Abholung

- die Software Grundinstallation der Geraete

- die Aufstellung und Einrichtung der Geraete

- Abbauen / Umbauen vorhandener Geraete

- Datensicherung vorhandener Daten

- die Installation bestellter Software

- die Installation bestehender Software

- Einweisung in das System

- Supportleistungen

- Unterstuetzung bei Anwenderproblemen

Folgende Leistungen werden, sofern nicht ausdruecklich in der Leistung inbegriffen, nach den vertraglich vereinbarten, hilfsweise nach den branchenueblichen Stundensaetzen abgerechnet:

- Support

- Schulungen / Einweisungen

- saemtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit unberechtigten Maengelruegen

2. Ist eine Verguetung nach Zeitaufwand vereinbart, erfolgt eine Abrechnung in Zeitabschnitten von 15 Minuten bei vor Ort Einsaetzen und minutengenau bei Fernwartung.

Begonnene Zeitabschnitte bei vor Ort Einsaetzen, die die volle Zeit von 15 Minuten nicht erreichen, werden auf 15 Minuten aufgerundet.

Zeiten, die fuer die Fehlersuche aufgewandt werden, gelten als Arbeitszeit. Die gilt auch, wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann, weil er waehrend der UEberpruefung nicht aufgetreten ist.

Fahrzeiten werden gesondert berechnet und verguetet.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Alle Zahlungen sind aufs AEusserste zu beschleunigen. Alle unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung faellig. Leistet der Kunde bei Faelligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betraege ab dem Tag der Faelligkeit mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung hoeherer Zinsen und weitere Schaeden im Falle des Verzugs bleibt hiervon unberuehrt.

Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Rueckstand, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung und/oder Leistung davon abhaengig zu machen, dass alle offenen Zahlungen beglichen sind.

2. Die Aufrechnung mit Gegenanspruechen des Kunden ist nur zulaessig, soweit die Gegenansprueche unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt sind.

V. Haftung und Schadensersatz

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit wir oder unser Vertreter oder Erfuellungsgehilfe einen Schaden des Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit verursacht haben. Ausser bei Vorsatz ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Abweichend davon haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht = Pflicht, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Vertrages ueberhaupt erst moeglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefaehrdet und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann) verletzt haben. Die Schadensersatzhaftung ist auch in diesem Fall, soweit uns kein Vorsatz zur Last faellt, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberuehrt. Dies gilt auch fuer die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Eine weitergehende Haftung, als in den vorstehenden Absaetzen vorgesehen, ist ohne Ruecksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fuer Schadensersatzansprueche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprueche auf Ersatz von Sachschaeden gem. 823 BGB.

Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschraenkt ist, gilt dies auch fuer die persoenliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfuellungsgehilfen.

2. Wir haften nicht fuer Datenverluste, Beschaedigungen von Datentraegern oder fehlende Verarbeitung von Daten, sowie alle in diesem Zusammenhang entstehende Schaeden, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last faellt.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Daten vorab zu kopieren und auf externen Datentraegern zu sichern. Das Wiederherstellen verlorener Dateien ist Aufgabe des Kunden.

Alle Daten, die uns vom Kunden zur Weiterbearbeitung ueberlassen werden, muessen frei von Urheberrechten Dritter sein oder dem Kunden zur Verwendung ueberlassen worden sein. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei Verstoessen von Anspruechen Dritter freizustellen.

VI. Rechtsmaengel

1. Fuer Verletzungen von Rechten Dritter durch unsere Leistungen haften wir nur, soweit die Leistungen vertragsgemaess und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt werden.

2. Wir haften fuer Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europaeischen Union und des Europaeischen Wirtschaftsraumes sowie einem Ort der vertragsgemaessen Nutzung der Leistung. Fuer eine nur unerhebliche Abweichung unserer Leistungen von der vertragsgemaessen Beschaffenheit bestehen keine Ansprueche wegen Sachmaengeln

3. Macht ein Dritter gegenueber dem Kunden geltend, dass eine unserer Leistungen seine Rechte verletzt, benachrichtigt uns der Kunde unverzueglich. Wir und ggf. unser Vorlieferant sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulaessig die geltend gemachten Ansprueche auf unsere Kosten abzuwehren.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprueche Dritter anzuerkennen, bevor er uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

5. Werden durch unsere Leistungen Rechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

c) die Leistung unter Erstattung der dafuer vom Kunden geleisteten Verguetung (abzueglich einer angemessenen Nutzungsentschaedigung) zuruecknehmen, wenn wir keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen koennen.

9. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen beruecksichtigt.

10. Anspruechen des Kunden wegen Rechtsmaengel verjaehren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjaehrungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen fuer den Rueckgriffsanspruch nach 478 BGB bleiben unberuehrt. Gleiches gilt soweit das Gesetz gem. 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen fuer Bauwerke) laengere Fristen vorschreibt, bei einer vorsaetzlichen oder von uns grob fahrlaessigen Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Faellen der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit. Fuer Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprueche des Kunden gilt Ziffer V. Haftung und Schadensersatz ergaenzend, fuer unseren zusaetzlichen Aufwand koennen wir Verguetung unseres Aufwandes verlangen, soweit

a) wir aufgrund einer Meldung taetig werden, ohne dass ein Mangel vorliegt, ausser der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

b) eine gemeldete Stoerung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder

c) zusaetzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemaesser Erfuellung der Pflichten des Kunden anfaellt.

VII. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

1. Der Kunde und wir benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, ueber diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchfuehrung zusammenhaengenden Entscheidungen unverzueglich herbeizufuehren. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns soweit erforderlich zu unterstuetzen und in seiner Betriebssphaere alle zur ordnungsgemaessen Auftragsausfuehrung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfuegung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermoeglichen. Der Kunde sorgt ferner dafuer, dass fachkundiges Personal fuer unsere Unterstuetzung zur Verfuegung steht.

3. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden koennen, stellt der Kunde auf unseren Wunsch unentgeltlich ausreichende Arbeitsplaetze und Arbeitsmittel zur Verfuegung.

4. Der Kunde hat Maengel unverzueglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller fuer die Maengelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels gefuehrt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkung des Mangels.

5. Die Vertragspartner sind verpflichtet, ueber Geschaefts- und Betriebsgeheimnisse sowie ueber sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchfuehrung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchfuehrung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von 5 Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Informationen, bei Dauerschuldverhaeltnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.

6. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

7. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschluesselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprueche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschluesselung begruendet sind, ausser soweit zuvor eine Verschluesselung vereinbart worden ist.

8. Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in kuenftigen Versionen - urheberrechtlich geschuetzt sind. Insbesondere Quellprogramme sind unsere Betriebsgeheimnisse. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugaenglich werden. Die UEbertragung von Quellprogrammen bedarf unserer Einwilligung, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme haben wir nur aufgrund ausdruecklicher Vereinbarung zu liefern.

VIII. Exportkontrollvorschrift

Der Kunde wird die fuer die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzueberschreitenden Lieferungen oder Leistungen traegt der Kunde anfallende Zoelle, Gebuehren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behoerdliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzueberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, ausser soweit anderes ausdruecklich vereinbart ist.

IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand fuer etwaige Streitigkeiten ist Ingolstadt.

X. Datenspeicherung

Personenbezogene Daten des Kunden werden vertraulich behandelt. Die Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

XI. Schlussbestimmungen

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsluecken enthalten, gelten zur Ausfuellung dieser Luecken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart haetten, wenn sie die Regelungsluecke gekannt haetten.