Ihr Systemhaus in Ingolstadt
AGB
Allgemeine Geschaeftsbedingungen
(AGB)
(Stand 17.01.2013)
MCS-Computer e.K.
Hennenbuehlstrasse 10
85051 Ingolstadt
Telefon: +49 841 9712750
Fax: +49 841 9712751
Web: www.mcs-computer.net
Email:
info@mcs-computer.net
I.
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen
Lieferbedingungen. Geschaeftsbedingungen des Kunden
finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widersprechen. Selbst wenn wir die Leistung oder Lieferung in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden
vorbehaltlos ausfuehren, liegt darin kein Einverstaendnis mit der Geltung jener Geschaeftsbedingungen.
2. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich
gekennzeichnet sind. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen
nicht mit eingeschlossen.
Produktaenderungen bei AEnderung oder Weiterentwicklung durch den Hersteller
bleiben vorbehalten, sofern die vertraglich vereinbarten Eigenschaften erreicht
werden.
3. Massgeblich ist allein der zu
Grunde liegende Vertrag. Muendliche Zusagen vor
Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Muendliche
Nebenabreden werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht
jeweils ausdruecklich aus ihnen ergibt, dass sie
verbindlich fortgelten. Ergaenzungen und AEnderungen der getroffenen Vereinbarung einschliesslich dieser Geschaeftsbedingungen
beduerfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur
Wahrung der Schriftform genuegt die UEbermittlung per Telefax. Im UEbrigen
ist die Telekommunikationsuebermittlung, insbesondere
per E-Mail, nicht ausreichend.
II. Verkaufsbedingungen
1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine fuer Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annaehernd und sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdruecklich eine feste Frist oder ein fester Termin
zugesagt oder vereinbart sind. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen
sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der UEbergabe
an den Spediteur, Frachtfuehrer oder sonst mit dem
Transport beauftragten Dritten.
Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestaetigung
durch uns.
Die Lieferung kann von der vorherigen Begleichung faelliger Forderungen aus dem selben rechtlichen Verhaeltnis,
auf dem die Lieferverpflichtung beruht, abhaengig
gemacht werden.
Wir haften nicht fuer Unmoeglichkeit der Lieferung oder Lieferverzoegerungen,
soweit diese durch hoehere Gewalt oder sonstige zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, auch die
nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, verursacht sind. Sofern
solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmoeglich machen und die Behinderung nicht nur von voruebergehender Dauer ist, sind wir zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen voruebergehender Dauer verlaengern
sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung. Soweit
dem Kunden infolge der Verzoegerung die Abnahme der
Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzuegliche
schriftliche Erklaerung uns gegenueber
vom Vertrag zuruecktreten.
Unsere Schadensersatzhaftung bei Lieferverzug ist auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der
Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsaetzlichen
oder grob fahrlaessigen Vertragsverletzung beruht.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung fuer den
Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist,
- die Teillieferung der restlichen bestellten Ware
sichergestellt ist und
- dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusaetzliche Kosten entstehen.
Berechtigte Teillieferungen koennen
gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Erfuellungsort fuer alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaeltnis
ist unser Firmensitz in Ingolstadt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Bei Lieferungen geht die Gefahr spaetestens
mit der UEbergabe des Liefergegenstandes an den
Spediteur, Frachtfuehrer oder sonst zur Ausfuehrung der Versendung bestimmten Dritten auf den
Kunden ueber. Dies gilt auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder von unserer Seite noch andere Leistungen (zum
Beispiel Versand) uebernommen wurden. Auf Wunsch des
Kunden kann gegen entsprechende Kostenerstattung eine Transportversicherung
abgeschlossen werden.
Verzoegert sich der Versand oder
die UEbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache
beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden ueber, an dem wir versandbereit sind und dies dem Kaeufer angezeigt haben.
4. Die Gewaehrleistungsfrist fuer neue Ware betraegt ein Jahr
ab dem gesetzlichen Verjaehrungsbeginn. Fuer gebrauchte Ware wird keine Haftung uebernommen,
es sei denn dies wurde schriftlich vertraglich vereinbart.
Die gelieferten Gegenstaende sind unverzueglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den
von ihm bestimmten Dritten sorgfaeltig zu
untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Maengelruege
hinsichtlich offensichtlicher Maengel oder anderer Maengel, die bei einer unverzueglichen,
sorgfaeltigen Untersuchung erkennbar waren, binnen
sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen
sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der
Mangel fuer den Kunden bei normaler Verwendung des
Liefergegenstandes ohne naehere Untersuchung
erkennbar war, zugegangen ist.
Wir uebernehmen keine Haftung fuer Maengel, die auf unsachgemaessen Gebrauch oder nicht autorisierte Veraenderungen oder Umbauten der gelieferten Ware durch den
Kunden zurueckzufuehren sind.
Ansprueche wegen Maengeln bestehen auch nicht bei uebermaessiger
oder unsachgemaesser Nutzung, natuerlichem
Verschleiss, Versagen von Komponenten der
Systemumgebung, oder bei Schaeden, die aufgrund
besonderer aeusserer Einfluesse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachtraeglicher Veraenderung
durch den Kunden oder Dritte, ausser diese erschwert
die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
5. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Bis zur vollstaendigen Bezahlung
verwahrt der Kunde die Ware unentgeltlich fuer uns.
Der Kunde ist zur Veraeusserung im
Rahmen eines ordnungsgemaessen Geschaeftsverkehrs
berechtigt. Verpfaendungen und Sicherungsuebereignungen
sind unzulaessig.
Im Falle der Weiterveraeusserung
tritt der Kunde bereits jetzt alle ihm hieraus entstehenden Forderungen zur
Sicherheit an uns ab. Wir ermaechtigen den Kunden
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen fuer unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einzugsermaechtigung
darf nur im Verwertungsfall widerrufen werden.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, ist der Kunde
verpflichtet, diese unverzueglich auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns hierueber zu informieren.
Wir werden die Ware, sowie die an ihre Stelle tretenden
Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr
Wert die Hoehe der gesicherten Forderung nachhaltig
um mehr als 20 % uebersteigt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurueckzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprueche
des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zuruecknahme
sowie der Pfaendung der Vorbehaltsware durch uns
liegt kein Ruecktritt vom Vertrag.
Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und
Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen
Produktbeschreibung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Hard- und Software wird einschliesslich
einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung
(Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie fuer den bestimmungsgemaessen
Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung koennen dem Kunden nach unserer Wahl elektronisch zur Verfuegung gestellt werden, es sei denn, dass dies fuer den Kunden unzumutbar ist.
Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in
Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Unterstuetzungsleistungen auf Verlangen des Kunden werden
nach Aufwand verguetet, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
III. Leistungsbedingungen
1. Der Umfang unserer Leistung ergibt sich aus der
vertraglichen Vereinbarung. Sofern vertraglich nicht anders geregelt, ist von
unserer Leistung nicht umfasst:
- Lieferung und Abholung
- die Software Grundinstallation
der Geraete
- die Aufstellung und Einrichtung der Geraete
- Abbauen / Umbauen vorhandener Geraete
- Datensicherung vorhandener Daten
- die Installation bestellter Software
- die Installation bestehender Software
- Einweisung in das System
- Supportleistungen
- Unterstuetzung bei
Anwenderproblemen
Folgende Leistungen werden, sofern nicht ausdruecklich
in der Leistung inbegriffen, nach den vertraglich vereinbarten, hilfsweise nach
den branchenueblichen Stundensaetzen
abgerechnet:
- Support
- Schulungen / Einweisungen
- saemtliche Dienstleistungen im
Zusammenhang mit unberechtigten Maengelruegen
2. Ist eine Verguetung nach
Zeitaufwand vereinbart, erfolgt eine Abrechnung in Zeitabschnitten von 15
Minuten bei vor Ort Einsaetzen und minutengenau bei
Fernwartung.
Begonnene Zeitabschnitte bei vor Ort Einsaetzen,
die die volle Zeit von 15 Minuten nicht erreichen, werden auf 15 Minuten
aufgerundet.
Zeiten, die fuer die Fehlersuche
aufgewandt werden, gelten als Arbeitszeit. Die gilt auch, wenn ein Fehler nicht
beseitigt werden kann, weil er waehrend der UEberpruefung nicht aufgetreten ist.
Fahrzeiten werden gesondert berechnet und verguetet.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Alle Zahlungen sind aufs AEusserste
zu beschleunigen. Alle unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart
ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung faellig. Leistet
der Kunde bei Faelligkeit nicht, so sind die
ausstehenden Betraege ab dem Tag der Faelligkeit mit dem jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszins zu verzinsen. Die Geltendmachung hoeherer
Zinsen und weitere Schaeden im Falle des Verzugs
bleibt hiervon unberuehrt.
Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Rueckstand,
sind wir berechtigt, die weitere Lieferung und/oder Leistung davon abhaengig zu machen, dass alle offenen Zahlungen beglichen
sind.
2. Die Aufrechnung mit Gegenanspruechen
des Kunden ist nur zulaessig, soweit die Gegenansprueche unbestritten oder rechtskraeftig
festgestellt sind.
V. Haftung und Schadensersatz
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit
wir oder unser Vertreter oder Erfuellungsgehilfe
einen Schaden des Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit
verursacht haben. Ausser bei Vorsatz ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
Abweichend davon haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht = Pflicht, deren Erfuellung die ordnungsgemaesse Durchfuehrung
des Vertrages ueberhaupt erst moeglich
macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefaehrdet
und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann) verletzt haben. Die
Schadensersatzhaftung ist auch in diesem Fall, soweit uns kein Vorsatz zur Last
faellt, auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden
Bestimmungen unberuehrt. Dies gilt auch fuer die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung, als in den vorstehenden Absaetzen vorgesehen, ist ohne Ruecksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt
insbesondere fuer Schadensersatzansprueche
aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprueche auf Ersatz von Sachschaeden gem. 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschraenkt ist, gilt dies auch fuer
die persoenliche Schadensersatzhaftung von
Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfuellungsgehilfen.
2. Wir haften nicht fuer
Datenverluste, Beschaedigungen von Datentraegern oder fehlende Verarbeitung von Daten, sowie
alle in diesem Zusammenhang entstehende Schaeden,
sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit
zur Last faellt.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Daten vorab zu kopieren und
auf externen Datentraegern zu sichern. Das
Wiederherstellen verlorener Dateien ist Aufgabe des Kunden.
Alle Daten, die uns vom Kunden zur Weiterbearbeitung ueberlassen werden, muessen frei
von Urheberrechten Dritter sein oder dem Kunden zur Verwendung ueberlassen worden sein. Der Kunde verpflichtet sich, uns
bei Verstoessen von Anspruechen
Dritter freizustellen.
VI. Rechtsmaengel
1. Fuer Verletzungen von Rechten
Dritter durch unsere Leistungen haften wir nur, soweit die Leistungen vertragsgemaess und insbesondere im vertraglich
vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt werden.
2. Wir haften fuer Verletzungen
von Rechten Dritter nur innerhalb der Europaeischen
Union und des Europaeischen Wirtschaftsraumes sowie
einem Ort der vertragsgemaessen Nutzung der Leistung.
Fuer eine nur unerhebliche Abweichung unserer
Leistungen von der vertragsgemaessen Beschaffenheit
bestehen keine Ansprueche wegen Sachmaengeln
3. Macht ein Dritter gegenueber
dem Kunden geltend, dass eine unserer Leistungen seine Rechte verletzt,
benachrichtigt uns der Kunde unverzueglich. Wir und
ggf. unser Vorlieferant sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulaessig die geltend gemachten Ansprueche
auf unsere Kosten abzuwehren.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprueche
Dritter anzuerkennen, bevor er uns angemessen Gelegenheit gegeben hat, die
Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
5. Werden durch unsere Leistungen Rechte Dritter verletzt,
werden wir nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen
oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafuer
vom Kunden geleisteten Verguetung (abzueglich einer angemessenen Nutzungsentschaedigung)
zuruecknehmen, wenn wir keine andere Abhilfe mit
angemessenem Aufwand erzielen koennen.
9. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen beruecksichtigt.
10. Anspruechen des Kunden wegen Rechtsmaengel verjaehren
innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjaehrungsbeginn.
Die gesetzlichen Fristen fuer den Rueckgriffsanspruch
nach 478 BGB bleiben unberuehrt. Gleiches gilt soweit das Gesetz gem. 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und
Sachen fuer Bauwerke) laengere
Fristen vorschreibt, bei einer vorsaetzlichen oder
von uns grob fahrlaessigen Pflichtverletzung, bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Faellen
der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der
Gesundheit. Fuer Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprueche des Kunden gilt Ziffer V.
Haftung und Schadensersatz ergaenzend, fuer unseren zusaetzlichen
Aufwand koennen wir Verguetung
unseres Aufwandes verlangen, soweit
a) wir aufgrund einer Meldung taetig
werden, ohne dass ein Mangel vorliegt, ausser der
Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag,
oder
b) eine gemeldete Stoerung nicht
reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist,
oder
c) zusaetzlicher Aufwand wegen
nicht ordnungsgemaesser Erfuellung
der Pflichten des Kunden anfaellt.
VII. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten,
Vertraulichkeit
1. Der Kunde und wir benennen jeweils einen verantwortlichen
Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt, soweit
nichts anderes vereinbart ist, ueber diese
Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchfuehrung
zusammenhaengenden Entscheidungen unverzueglich
herbeizufuehren. Die Entscheidungen sind verbindlich
zu dokumentieren.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns soweit erforderlich
zu unterstuetzen und in seiner Betriebssphaere
alle zur ordnungsgemaessen Auftragsausfuehrung
erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere
notwendige Informationen zur Verfuegung stellen und
bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermoeglichen.
Der Kunde sorgt ferner dafuer, dass fachkundiges
Personal fuer unsere Unterstuetzung
zur Verfuegung steht.
3. Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort
beim Kunden erbracht werden koennen, stellt der Kunde
auf unseren Wunsch unentgeltlich ausreichende Arbeitsplaetze
und Arbeitsmittel zur Verfuegung.
4. Der Kunde hat Maengel unverzueglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form
unter Angabe aller fuer die Maengelerkennung
und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben
sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels gefuehrt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkung
des Mangels.
5. Die Vertragspartner sind verpflichtet, ueber Geschaefts- und
Betriebsgeheimnisse sowie ueber sonstige als
vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchfuehrung bekannt werden, Stillschweigen zu
wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem
Abschluss, der Durchfuehrung oder Abwicklung des
Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils
anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet
diese Verpflichtung nach Ablauf von 5 Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen
Informationen, bei Dauerschuldverhaeltnissen jedoch
nicht vor deren Beendigung.
6. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch
ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
7. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische
und unverschluesselte Kommunikation (z. B. per
E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation
werden sie daher keine Ansprueche geltend machen, die
durch das Fehlen einer Verschluesselung begruendet sind, ausser soweit zuvor eine Verschluesselung
vereinbart worden ist.
8. Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der
Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in kuenftigen
Versionen - urheberrechtlich geschuetzt sind.
Insbesondere Quellprogramme sind unsere Betriebsgeheimnisse. Der Kunde trifft
zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne unsere Zustimmung
Dritten nicht zugaenglich werden. Die UEbertragung von Quellprogrammen bedarf unserer
Einwilligung, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf.
Quellprogramme haben wir nur aufgrund ausdruecklicher
Vereinbarung zu liefern.
VIII. Exportkontrollvorschrift
Der Kunde wird die fuer die
Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Exportvorschriften
eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzueberschreitenden Lieferungen oder Leistungen traegt der Kunde anfallende Zoelle,
Gebuehren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird
gesetzliche oder behoerdliche Verfahren im
Zusammenhang mit grenzueberschreitenden Lieferungen
oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, ausser
soweit anderes ausdruecklich
vereinbart ist.
IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand fuer etwaige
Streitigkeiten ist Ingolstadt.
X. Datenspeicherung
Personenbezogene Daten des Kunden werden vertraulich
behandelt. Die Daten werden ausschliesslich zur
Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages gespeichert und
verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
XI. Schlussbestimmungen
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsluecken enthalten, gelten zur Ausfuellung dieser Luecken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart haetten, wenn sie die Regelungsluecke gekannt haetten.